Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht in Holzminden
Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen.
Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse muss Angaben enthalten, wann und von wem alle das Fachgebiet betreffenden Bereiche unterrichtet wurden. Des Weiteren müssen mindestens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs mit den jeweiligen Bewertungen vorgelegt werden.
Da der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht auch besondere praktische Erfahrungen erworben haben muss, ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragstellung 80 Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat, von denen mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren waren. Hierbei müssen sich die Fälle auf das Recht des nationalen und grenzübergreifenden Straßentransports sowie mindestens zwei weitere Bereiche des Rechtsgebiets Transport- und Speditionsrecht gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) beziehen.
Diese Bereiche gliedern sich in die nachfolgenden Bausteine:
1. Allgemeines deutsches Frachtrecht, grenzüberschreitender Straßentransport
2. Recht des Eisenbahntransports, Recht des Lufttransports
3. Recht des Seeschiff- und des Binnenschifftransports, Multimodaltransport, Post- und Paketdienst
4. Spedition, Lagerhaltung, Güterumschlag, Logistik
5. Öffentliches Recht des Transports, Gefahrguttransport, Zollrecht und Zollabwicklung, Transportversicherungsrecht
6. Besondere prozessuale Probleme des Transportrechts, Schifffahrtsversicherung, Schiedsgerichtsbarkeit, Verkehrssteuern
Besonderheit des Rechtsgebiets des Transport- und Speditionsrechts
Auf diesem Rechtsgebiet greifen besondere haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche, handelsrechtliche und internationale Regelungen ineinander. Daher sind die rechtlichen Grundlagen im Bereich des Transport- und Speditionsrechts so vielseitig wie die transportierten Güter. Das gilt nicht nur für das Speditions- und Lagerrecht, das Frachtrecht auf der Straße, Schiene oder in der Luft, sondern auch für das gesamte öffentliche Recht des Güterverkehrs.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 11.05.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.